Auf Finanzanlagenvermittler kommen neue Pflichten zu – und zwar bald. Der Bundesrat wird noch vor der Sommerpause die neue Finanzanlagenvermittler-Verordnung verabschieden. Damit werden sich für 34f-ler die gesetzlichen Rahmenbedingungen erheblich ändern. Die BaFin wird neue Aufsichtsbehörde und es gelten künftig einige MiFID-Pflichten.
Sie wollen wissen, was genau auf Sie zukommt? Dann laden wir Sie herzlich ein:
Zur Infoveranstaltung
am 24. Juni 2019 um 18 Uhr in
unseren Kanzleiräumen von
Curtis, Mallet-Prevost, Colt & Mosle LLP
in der Bockenheimer Anlage 3
in 60322 Frankfurt.
Programm:
ab 17.30 Uhr Empfang
18.00 Uhr Die FinVermV und ihre Folgen – Was müssen Finanzanlagenvermittler jetzt tun?
Vortrag Dr. Verena Ritter-Döring mit anschließender Diskussion
19.00 Uhr Austausch bei Wine & Cheese
20.30 Uhr Ende der Veranstaltung
Als Experten im Finanzaufsichtsrecht haben wir umfassende Erfahrung mit MiFID II, mit Vertriebsthemen und im Umgang mit der BaFin. Profitieren Sie von unserer Expertise und lassen Sie sich Perspektiven zeigen, wie die Umsetzung der neuen Vorgaben für Sie reibungslos gelingen kann.
Es sind noch Plätze frei. Wir bitten um verbindliche Anmeldung bis zum 7. Juni 2019 unter vritter-doering@curtis.com. Die Lesefassung zur neuen FinVermV finden Sie hier.